KJSG Novellierung

SGB VIII Reform 


Am 10. Juni 2021 ist das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG - Kinder- und Jugenstärkungsgesetz) in Kraft getreten. In der Synopse des Bayerischen Landesjugendamtes sind die Änderungen der SGB VIII Reform der alten Fassung übersichtlich gegenübergestellt:

https://www.blja.bayern.de/imperia/md/content/blvf/bayerlandesjugendamt/aktuelles/210518_synopse_kjsg_nach_br-beschluss_7.5.2021_+_bt-beschlusspapier_v._23.04.2021.pdf

Das KJSG will mit einer modernen Kinder- und Jugendhilfe vor allem diejenigen Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf haben und steht für Verbesserungen vor allem für diejenigen jungen Menschen,

  • die benachteiligt sind,
  • die unter belastenden Lebensbedingungen aufwachsen oder
  • die Gefahr laufen, von der sozialen Teilhabe abgehängt zu werden.

Regelschwerpunkte des KJSG sind:

  1. Besserer Kinder- und Jugendschutz
  2. Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen
  3. Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen
  4. Mehr Prävention vor Ort
  5. Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien