KJSG Novellierung
SGB VIII Reform
Am 10. Juni 2021 ist das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG - Kinder- und Jugenstärkungsgesetz) in Kraft getreten. In der Synopse des Bayerischen Landesjugendamtes sind die Änderungen der SGB VIII Reform der alten Fassung übersichtlich gegenübergestellt:
Das KJSG will mit einer modernen Kinder- und Jugendhilfe vor allem diejenigen Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf haben und steht für Verbesserungen vor allem für diejenigen jungen Menschen,
- die benachteiligt sind,
- die unter belastenden Lebensbedingungen aufwachsen oder
- die Gefahr laufen, von der sozialen Teilhabe abgehängt zu werden.
Regelschwerpunkte des KJSG sind:
- Besserer Kinder- und Jugendschutz
- Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen
- Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen
- Mehr Prävention vor Ort
- Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien