Würdigung ehrenamtlichen Engagements

Förderpreis "Ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit"
Mit diesem Preis, der von der Stadt Schweinfurt alle 2 Jahre verliehen wird, sollen herausragende Projekte in der Jugendarbeit ausgezeichnet werden. Die Projekte kommen aus den Bereichen Demokratie und Mitbestimmung, Toleranz und Begegnung oder Frieden und Umwelt. Eine siebenköpfige Jury legt die Preisträger fest. Der erste Preis ist mit 1000 Euro, der zweite Preis mit 750 Euro und der dritte Preis mit 500 Euro dotiert. Die Preisgelder werden von der Dr. Georg Schäfer-Jugendstiftung zur Verfügung gestellt. Mit der Organisation und Durchführung ist der Stadtjugendring Schweinfurt beauftragt.

Kompetenznachweis über erworbene Qualifikationen in der Jugendarbeit
Junge Menschen organisieren und engagieren sich in Jugendorganisationen. Dieses Engagement bringt ihnen Spaß und fördert sogenannte Schlüsselqualifikationen. Sie lernen Verantwortung zu übernehmen, Entscheidungen zu treffen, mit Konflikten und Problemen konstruktiv umzugehen und qualifizieren sich über zusätzliche Aus- und Fortbildungen in sozialen, organisatorischen und weiteren spezifischen Bereichen der Jugendarbeit.
Die Grundlage für den Kompetenznachweis des Bayerischen Jugendrings ist eine Ausbildung zum Jugendleiter/zur Jugendleiterin. Über diese Grundausbildung werden fachliche Fähigkeiten vermittelt, die Voraussetzung für eine verantwortungsvolle und qualitativ hochwertige Jugendarbeit sind. Erkennungszeichen für diese Qualität ist die JULEICA (siehe unten). Mit dem Kompetentznachweis wird Ehrenamtlichen, aber auch den Verantwortlichen in der Jugendarbeit die Möglichkeit gegeben, diese erworbenen Kompetenzen darzustellen und nachzuweisen. Der Bayerische Jugendring verfolgt damit das Ziel, ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit zu stärken. Der Kompetenznachweis soll auch im Berufsleben eine Unterstützung bei Bewerbungen sein und dem Arbeitgeber signalisieren, dass hier Schlüsselqualifikationen vorliegen.

JULEICA Jugendleitercard
Die JULEICA ist ein amtlicher Ausweis, der in Deutschland für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit ausgestellt werden kann. Die Karte soll dem Jugendleiter zur Legitimation gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmer, staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, von denen Beratung und Hilfe erwartet wird, und als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von bestimmten Rechten und Vergünstigungen dienen. Voraussetzung zur Erlangung der JULEICA ist in der Regel die erfolgreiche Absolvierung eines Gruppenleiter - Grundkurses (siehe Kompetenznachweis).
Der Antrag für die JULEICA wird in Bayern online gestellt.

Bayerische Ehrenamtskarte
Die Stadt Schweinfurt dankt mit der Bayerischen Ehrenamtskarte allen aktiven ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürgern, die sich in besonderem Maße zum Wohle der Gemeinschaft engagieren.
Vergabekriterien und Informationen zur Antragstellung der Ehrenamtskarte sowie zu Vergünstigungen finden sich auf der Homepage der Stadt Schweinfurt.

Zeugnis an Schulen
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten oder - bei Volljährigkeit - auf eigenen Antrag erhalten Schüler, die eine Bestätigung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit wünschen, von der Schule ein Formblatt, das von der jeweiligen Organisation auszufüllen und spätestens bis zum 1. Juli zuzuleiten ist. Die Bescheinigung wird nach Entscheidung des Schulleiters Jahreszeugnissen oder Abschlusszeugnissen als Beiblatt beigelegt.(Bekanntmachung vom 21. November 2000 des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus)

Bestätigung durch Kommune oder Wohlfahrtsverbände / "Der Ehrenamtsnachweis Bayern. Engagiert im sozialen Bereich"
Die Tätigkeit im Rahmen eines freiwilligen, ehrenamtlichen und / oder bürgerschaftlichen Engagements im sozialen Bereich wird beschrieben, der Zeitraum des Einsatzes dokumentiert sowie die dafür erforderlichen Kompetenzen des Engagierten. Außerdem werden Aus- und Fortbildungen, die im Zusammenhang mit dem Engagement absolviert wurden, bescheinigt.
Der Ehrenamtsnachweis Bayern beschränkt sich zunächst auf den sozialen Bereich. Was zum "sozialen Bereich" gehört, wird vom "Trägerkreis Ehrenamtsnachweis Bayern. Engagiert im sozialen Bereich" festgelegt. Dort wurde beschlossen, dass dazu soziale und caritative Tätigkeiten
- bei Wohlfahrtsverbänden,
- bei katholischen und evangelischen Pfarreien und Verbänden,
- bei Kommunen (z.B. bei Behinderten-, Senioren-, und Ausländerbeiräten),
- bei Gewerkschaften und in der Wirtschaft
zählen.
Der Ehrenamtsnachweis Bayern kann auch an Personen vergeben werden, die für dieselbe Tätigkeit bereits anderweitige Ehrenamtsbescheinigungen, z.B. von der Kommune oder einem Verband oder Verein, erhalten haben.