Inobhutnahme

Rechtsquelle

§§ 42 SGB VIII

Maßnahmenart

Inobhutnahmen

Träger/Amt

Stadtjugendamt, Markt 1, 97421 Schweinfurt, Tel.: 09721 / 51 - 7840

Klientel

Kinder und Jugendliche; wenn eine dringende Gefahr für ihr Wohl gegeben ist oder wenn Minderjährige um ihre Inobhutnahme bitten.

Allgemeine Zielsetzung

  • Gewährung von Schutz, Betreuung, Versorgung und Beratung 
  • Vermittlung von Hilfen und Unterstützungen bei Gefährdung des Kinderwohls
  • vorläufige Wahrnehmung des Rechts auf Beaufsichtigung, Erziehung und Aufenthaltsbestimmung

Rahmenbedingungen

Unterbringung und Versorgung der Minderjährigen in Bereitschaftspflegefamilien oder in den Einrichtungen: Antonia-Werr-Zentrum in St. Ludwig (Mädchen) und Ev. Kinder- und Jugendhilfe in Würzburg (Jungen)

Personal

Inobhutnahmen werden durch die Bezirkssozialpädagogen/innen des Stadtjugendamtes durchgeführt, ggf. in Zusammenarbeit mit der Polizei.

Inhalte und Methoden

  • enge Kooperation mit Polizei und Inobhutnahmestellen erforderlich
  • Erarbeitung von Perspektiven zur Rückkehr in die Familie oder alternativer Erziehungs- und Betreuungsmaßnahmen