Erziehungsberatung

Maßnahmenart/ Rechtsquelle

§ 28 SGB VIII: Erziehungsberatung

Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Einrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind.

Finanzierung

  • Stadt Schweinfurt (gemäß Klientenzahl)
  • Landkreis Schweinfurt (gemäß Klientenzahl)
  • Freistaat Bayern (seit Jahren eingefrorener Zuschuss je Berufsgruppe)

Einrichtung/ Träger

Die Stadt Schweinfurt ist Träger der Erziehungsberatungsstelle für Eltern und Jugend für die Stadt und den Landkreis Schweinfurt. Die Hauptstelle ist in Schweinfurt angesiedelt. Daneben werden Außenstellen in Gerolzhofen und Werneck geführt.

Erziehungsberatungsstelle für Eltern und Jugend für die Stadt und den Landkreis Schweinfurt
Am Zeughaus 2, 97421 Schweinfurt, Tel.: 09721 / 51-7888

Qualifikationen

Qualifikationen der Dipl. Psychologen und Dipl. Sozialpädagogen

Verhaltenstherapie, Systemische Familientherapie, Lerntherapie, Motopädagogik, Integrative Eltern- Säuglings-/Kleinkindberatung, Parent-Child Interaction Therapy (PCIT), Triple P-Trainer, Mediation

Einzugsgebiet

Stadt und Landkreis Schweinfurt

Klientel

  • Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte, die gem. § 28 SGB VIII Erziehungsberatung Trennungs- und Scheidungsberatung in Anspruch nehmen
  • Trennungs-, Scheidungs- Und Umgangsberatung sowie Durchführung begleiteter Umgänge gemäß §28 SGB VIII
  • Kinder und Jugendliche, denen gemäß § 35 a SGB VIII Behandlung zur  Vermeidung/Behebung seelischer Behinderung zusteht
  • Andere, an der Erziehung beteiligten Personen oder Institutionen, wie LehrerInnen und ErzieherInnen

Rahmenbedingungen

Beratungsräume, Spiel- und Bewegungsräume, Werkstatt, Besprechungszimmer, Wartezonen, Sekretariat.

Die Nachfrage nach Erziehungsberatung ist sehr hoch, die Einrichtung ist von der Bevölkerung gut angenommen.

Seit dem Inkrafttreten des FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) ist die Nachfrage nach Hilfe und Vermittlung im Bereich Trennung, Schweidung und Umgang stark gestiegen.

Inhalte und Methoden

Sozialdiagnostik, Psychodiagnostik und Familiendiagnostik, Beratung, Therapie, Begutachtung, Förderung.

Beratung und Therapie von Jungen und jungen Männern, die sexuelle Gewalt erleiden mussten (soweit möglich unter Einbeziehung der Familien).

Die Maßnahmen werden einzeln, in der Gruppe oder mit der ganzen bzw. Teilen der Familie durchgeführt.

Es werden auch Umgangskontakte angebahnt.

Impulse

Nach den Empfehlungen der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung - Materialien zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe 1999 in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sollen vier Beratungsfachkräfte pro 10.000 Kinder und Jugendliche bereitgestellt werden. Die Beratungsstelle erfüllt mit einer Ausstattung von sieben Planstellen dieses Strukturmerkmal der Qualitätssicherung nicht ausreichend.
Dies bedeutet, dass angesichts des großen Einzugsbereiches, der hohen jährlichen Nachfrage und des starken Anstiegs der zeitintensiven Trennungs- und Scheidungsberatung (inkl. begleiteter Umgang) an ihre Grenze stößt.

Problemfelder, Vernetzung und Prävention können deshalb nicht immer und in dem Umfang, wie es wünschenswert wäre, abgedeckt werden.