Beratung für psychisch auffällige Kinder und Jugendliche

Rechtsquelle

Art. 11 GDG

Maßnahmenart

Beratung für psychisch auffällige Kinder und Jugendliche

Träger

Landratsamt Schweinfurt - Gesundheitsamt - Sozialer Dienst, Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt, Tel.: 09721 / 55 - 0

Zielgruppe

  • Psychisch auffällige Kinder und Jugendliche
  • deren Angehörige
  • fachliche Beratung für das Jugendamt
  • Ansprechpartner für andere Institutionen

Methodische Vorgehen

  • Beratungsgespräch
  • Motivationsarbeit
  • ggf. Weitervermittlung an geeignete Einrichtungen
  • Zusammenarbeit mit Jugendamt/Kinder- und Jugendpsychiatrie/Schule

Rahmenbedingungen

  • niederschwelliges, oft aufsuchendes Beratungsgespräch
  • mit ärztlicher Unterstützung