Stationäre Jugendhilfe, sonstige betreute Wohnformen

Maßnahmenart/ Rechtsquelle

§ 34 SGB VIII: Stationäre Jugendhilfe (Heimerziehung), sonstige betreute Wohnformen

Träger/Amt

Vermittlung durch das Stadtjugendamt, Markt 1, 97421 Schweinfurt, Tel.: 09721 / 51 - 7840

Klientel

Kinder und Jugendliche, die in ihrer seelischen und sozialen Existenz so sehr beeinträchtigt sind, daß die allgemeinen Erziehungs- und Bildungseinrichtungen als Hilfemaßnahmen nicht mehr ausreichen.
Aufgenommen werden auch Kinder und Jugendliche, die aus kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtungen entlassen wurden.

Allgemeine Zielsetzung

„Hilfen zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie

  1. eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder
  2. die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder
  3. eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.

Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.“