Soziale Gruppenarbeit
Maßnahmenart/ Rechtsquelle
§ 29 SGB VIII: Soziale Gruppenarbeit
„Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll Eltern, Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Soziale Gruppenarbeit soll auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzeptes die Entwicklung älterer Kinder und Jugendlicher durch soziales Lernen in der Gruppe fördern.“
Einrichtung/ Träger
Derartige gruppenpädagogische Maßnahmen finden in einem festgesetzten Umfang mit klar definierter pädagogischer Zielsetzung für eine geschlossene Gruppe von älteren Kindern oder Jugendlichen statt, die aufgrund eines gemeinsamen Merkmals (Integrationsproblem, Delinquenz...) ausgewählt werden.
Das soziale Kompetenztraining, das an der Erziehungsberatungsstelle angeboten wird, richtet sich an Kinder im Alter von 8-12 Jahren mit unterschiedlichen Problemlagen, die ihre soziale Fähigkeiten und Fertigkeiten verbessern sollen.
Dieses Training entspricht jedoch weder in der Methode noch in der Zielsetzung und der Zusammenstellung der Gruppen dem Ansatz der sozialen Gruppenarbeit gemäß § 29 SGB VIII.
Soziale Gruppenarbeit hat dagegen ein weiter gespanntes Aufgabenfeld.
Klientel
Insbesondere ältere Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen.
Rahmenbedingungen
Soziale Gruppenarbeit erfordert angesichts der Aufgaben sehr genau definierte zeitliche und räumliche Bedingungen, die unterschiedliche Methoden in der sozialen Gruppenarbeit ermöglichen müssen. Sie dienen dem Ziel, durch soziales Lernen ältere Kinder und Jugendliche besser in die Gesellschaft zu integrieren.