Vollzeitpflege / Pflegefamilien

Maßnahmenart

Vollzeitpflege/Pflegefamilie

Rechtsquelle

§ 33 SGB VIII

Träger/Amt

Stadtjugendamt Schweinfurt, Markt 1, 97421 Schweinfurt, Tel.: 09721 / 51 - 7855, 51 - 7856

Klientel

Kinder und Jugendliche, deren Entwicklung aufgrund individueller Krisensituationen in ihrer Herkunftsfamilie gefährdet ist.

Allgemeine Zielsetzung

Um bestehenden oder drohenden Fehlentwicklungen gegenzusteuern, wird bei Kindern und Jugendlichen mit besonders beeinträchtigten Entwicklungsbedingungen und/oder Verhaltensauffälligkeiten die Vermittlung in eine geeignete Pflegefamilie angestrebt.

Rahmenbedingungen

Das Pflegeverhältnis kann im Hinblick auf eine eventuelle Wiederherstellung der Erziehungsfähigkeit der leiblichen Eltern zeitlich befristet oder aber auch auf einen längeren bzw. dauerhaften Zeitraum hin angelegt werden. Ein Pflegeverhältnis wird auf Dauer eingerichtet, wenn ein Kind nicht mehr in seine Herkunftsfamilie zurückkehren kann. Inwieweit eine zeitlich befristete Form oder eine langfristige Perspektive angestrebt wird, hängt von der individuellen Situation (Alter, Entwicklungsstand, Symptomatik etc.) des Kindes und den Ressourcen seiner Herkunftsfamilie ab.

Personal

Dem Stadtjugendamt Schweinfurt stehen geeignete Pflegepersonen bzw. -familien zur Verfügung, die aufgrund ihrer persönlichen und sozialen Voraussetzungen eine verantwortungsbewusste Pflege und Erziehung gewährleisten. Der Großteil der Pflegefamilien lebt in der Stadt Schweinfurt.
Bei Unterbringungen im Zuständigkeitsbereich anderer Jugendämter werden diese von einer Vermittlung entsprechend durch das Stadtjugendamt Schweinfurt informiert. Darüber hinaus werden sämtliche Pflegefamilien auf ihre Eignung hin überprüft und während der gesamten Dauer eines Pflegeverhältnisses durch die zuständige Fachkraft des Jugendamtes unterstützend begleitet. Diesbezüglich kommt der Beratung von Pflegeeltern eine besondere Bedeutung zu. Pflegefamilien wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ein entsprechendes Pflegegeld gewährt.