Unterstützung bei notwendiger Unterbringung

Rechtsquelle

§ 21 SGB VIII

Maßnahmenart

Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht

Träger/Amt

Stadtjugendamt Schweinfurt

Klientel

Personensorgeberechtigte, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit die Erfüllung der Schulpflicht ihrer Kinder nicht sicherstellen können (z.B. Schiffer).

Beschreibung

Im Bedarfsfall werden die Kinder in einer Jugendhilfeeinrichtung bzw. einem Internat untergebracht.