Unterstützung bei notwendiger Unterbringung
Rechtsquelle
§ 21 SGB VIII
Maßnahmenart
Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht
Träger/Amt
Stadtjugendamt Schweinfurt
Klientel
Personensorgeberechtigte, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit die Erfüllung der Schulpflicht ihrer Kinder nicht sicherstellen können (z.B. Schiffer).
Beschreibung
Im Bedarfsfall werden die Kinder in einer Jugendhilfeeinrichtung bzw. einem Internat untergebracht.