Handlungsbedarf

Ausbau der Qualifizierung

Qualifizierung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Fortbildungen oder Fachberatung.  Gezielte Fortbildung hauptamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit, die ehrenamtliches Engagement unterstützen und fortentwickeln sollen. Gleichzeitig muss das gesellschaftliche Bewusstsein für ehrenamtliches Engagement weiter gestärkt werden. Die Möglichkeiten der Nutzung des Gesetzes zur Freistellung zum Zwecke der Jugendarbeit in allen Bereichen müssen forciert werden. 

Im Einzelnen:

Kostenerstattung

Aus- und Fortbildung - Kostenerstattung für Aufwendungen:

  • Volle Übernahme aller angefallenen Kosten durch öffentliche Förderung (direkte Förderung oder steuerlicher Ausgleich), insbesondere der Aufwendungen für die Aus- und Weiterbildung im Bereich der Jugendarbeit.
  • Steuerliche Anerkennung einer ehrenamtlichen Tätigkeit in der Jugendarbeit als Förderung staatspolitischer Zwecke.
  • Erstattung der Kosten für Kinder- und andere Sozialbetreuung, die Ehrenamtlichen im Rahmen ihres Engagements entstehen.

Schule, Ausbildung, Studium, Wehr- und Zivildienst:

Studienplatzvergabe

  • Berücksichtigung des ehrenamtlichen Engagements bei der Studienplatzvergabe (heimatnaher Studienort) und der Bafög-Höchstförderdauer.

Freistellung

  • Rechtsanspruch auf Freistellung vom Schulunterricht für Veranstaltungen im Rahmen der Jugendarbeit.

Annerkennung

  • Anerkennung der nachgewiesenen ehrenamtlichen Tätigkeit als Praktikumszeit bzw. Studienleistung in einschlägigen Ausbildungsgängen.

Heimatnaher Einsatz

  • Heimatnaher Einsatz von Beschäftigten im Öffentlichen Dienst (z.B. Lehramtsanwärter) und von Wehr- oder Zivildienstleistenden, die ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig sind.

Berufsleben:

Bezahlter Sonderurlaub

  • Bundesweite Einführung eines einheitlich geregelten gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Sonderurlaub zum Zwecke der Jugendarbeit sowie zum Zwecke der Aus- und Fortbildung im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit in der Jugendarbeit unter 100%-iger Fortzahlung der Bezüge (Verdienstausfallregelung).

Freistellung

  • Stundenweise Freistellung für Berufstätige, die ehrenamtlich in Jugendverbandsleitungen tätig sind, analog der Anerkennung für die Ausübung öffentlicher Ehrenämter (z.B. Schöffenamt).

Versicherungsschutz:

Versicherungsschutz

  • Voller Versicherungsschutz der ehrenamtlichen Mitarbeiter im Rahmen ihres Engagements (Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz sowie Rechtsschutz für ehrenamtliche MitarbeiterInnen) durch die öffentliche Hand.

Anerkennung als Ausfallzeit

  • Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements als „Ausfallzeit in der Rentenversicherung“.

Handlungsbedarf besteht in der weiteren planvollen Verbesserung der Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Engagements in der Jugendarbeit.

  • Weitere Unterstützung der JULEICA
  • - Verbilligte Eintritte in öffentliche Einrichtungen
    - Vergünstigungen im ÖPNV, insbesondere im Stadtverkehr
  • Einsatz für eine stärkere Akzeptanz des Gesetzes zur Freistellung zum Zwecke der Jugendarbeit bei allen Arbeitgebern
  • Berücksichtigung ehrenamtlichen Engagements bei der Festlegung von Terminen und öffentlichen Sitzungen
  • Finanzielle Grundförderung ehrenamtlicher Jugendarbeit, vergleichbar mit der Förderung der Sportübungsleiter
  • Weitere Maßnahmen zur Würdigung ehrenamtlicher Arbeit