Betreuungsweisungen

Maßnahmenart

Betreuungsweisungen

Rechtsquelle

§ 10 JGG Abs. 1, Ziffer 5 und
§§ 30, 35, 41 SGB VIII

Der Intention des Gesetzgebers liegt die Erkenntnis zugrunde, dass jugendliche Mehrfach- und Wiederholungstäter häufig derart in individuelle und soziale Schwierigkeiten verstrickt sind, dass sie sozialpädagogische Unterstützung benötigen, um einen anderen Lebensweg einschlagen zu können.

Finanzierung

Die mit der gfi vereinbarten Stundensätze werden vom Jugendamt gemäß §§ 27 ff SGB VIII finanziert.

Einrichtung/ Träger

Die Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gGmbH ist ein Tochterunternehmen der Beruflichen Fortbildungszentren der bayerischen Wirtschaft (bfz) gGmbH.

Die gfi wurde 1998 gegründet und ist ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Sie führt bayernweit Betreuungsweisungen im Auftrag von Jugendämtern durch.

Klientel

Die Maßnahme wendet sich an Jugendliche, die erhebliche Schwierigkeiten in ihrer Entwicklung zur Selbständigkeit aufweisen und die bereit sind, Unterstützung durch eine Betreuungsstelle zuzulassen.

Eine richterliche Weisung ist geeignet für jugendliche Mehrfach- und Wiederholungstäter und dient insbesondere als pädagogische Alternative zum Freiheitsentzug.

Nach Maßgabe der richterlichen Weisung soll der Betreuungshelfer den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Selbständigkeit fördern (vgl. § 30 SGB VIII).

Zeitraum/ Mitarbeiter

Der Zeitraum der Betreuung entspricht der richterlichen Weisung (in der Regel 6 - 12 Monate) und richtet sich primär nach dem individuellen Hilfsbedarf.
Die/der Betreuer/in sind pädagogische/r Mitarbeiter/in der gfi.

Einzugsgebiet

Stadtgebiet Schweinfurt

Inhalte und Methoden

Die individuelle Situation des Teilnehmers ist der Ausgangspunkt aller Überlegungen. Priorität für die Entwicklung eines Aktionskonzeptes haben folgende Variablen:

  • Kompetenzansatz
  • Einbeziehung des Lebensumfelds, eventuell parallel weitere Hilfen in Betracht ziehen
  • Aktionsplan wird in enger Absprache und in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten fortgeschrieben und kontinuierlich überprüft
  • Einsatz von gesprächs-, handlungs- und erlebnisorientierte Methoden
  • Nutzung der Angebote des Gemeinwesens (Kultur-, Sport- und Freizeitmöglichkeiten)
  • Nutzung von Hilfsangeboten anderer Institutionen (Drogen-, Schuldner- oder Familienberatung)