Sozialpädagogische Familienhilfe
Maßnahmenart/ Rechtsquelle
§ 31 SGB VIII: Sozialpädagogische Familienhilfe
Träger/Amt
Das Jugendamt beauftragt freie Träger und selbständig tätige Sozialpädagogen mit der Durchführung, wie z. B. die Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) und das Netzwerk für soziale Dienste e. V.
Hauptleistungsträger ist das „Haus Marienthal, Evangelische Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH“.
Finanzierung
Die Abrechnung mit den Jugendämtern erfolgt nach vereinbartem Fachleistungsstundensatz.
Klientel
Zielgruppe für den Einsatz der SPFH sind Familien in belastenden Situationen (multifaktorielle Problemlagen), die wesentliche Alltagsanforderungen über einen längeren Zeitraum hinweg ohne Hilfestellung bewältigen können.
Charakteristisch für diese Familien ist eine Überforderung durch eine Vielzahl von meist ökonomischen, psycho-sozialen und biographischen Problemen.
Personal
Es werden Diplom Sozialpädagogen beschäftigt.
Einzugsgebiet
Das gesamte Stadtgebiet Schweinfurt
Inhalte und Methoden
„Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“