Sozialpädagogische Familienhilfe

Maßnahmenart/ Rechtsquelle

§ 31 SGB VIII: Sozialpädagogische Familienhilfe

Träger/Amt

Das Jugendamt beauftragt freie Träger und selbständig tätige Sozialpädagogen mit der Durchführung, wie z. B. die Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) und das Netzwerk für soziale Dienste e. V.
Hauptleistungsträger ist das „Haus Marienthal, Evangelische Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH“.

Finanzierung

Die Abrechnung mit den Jugendämtern erfolgt nach vereinbartem Fachleistungsstundensatz.

Klientel

Zielgruppe für den Einsatz der SPFH sind Familien in belastenden Situationen (multifaktorielle Problemlagen), die wesentliche Alltagsanforderungen über einen längeren Zeitraum hinweg ohne Hilfestellung bewältigen können.
Charakteristisch für diese Familien ist eine Überforderung durch eine Vielzahl von  meist ökonomischen, psycho-sozialen und biographischen Problemen.

Personal

Es werden Diplom Sozialpädagogen beschäftigt.

Einzugsgebiet

Das gesamte Stadtgebiet Schweinfurt

Inhalte und Methoden

„Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“