Anhang

Befragungen zur Erstellung des Jugendhilfeplans 2001

§ 80 SGB VIII verpflichtet die Kommunen, den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen. Der Bedarf soll unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen junger Menschen ermittelt werden. § 8 SGB VIII betont, Kinder und Jugendliche entsprechend ihres Entwicklungsstandes an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Daher wurden zur Erstellung des Jugendhilfeplans 2001 Befragungen an Schweinfurter Schulen, Kindergärten und unter den Jugendverbänden durchgeführt.