Institutionelle Zusammenarbeit

Jugendhilfeausschuss
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Belangen der Kinder- und Jugendhilfe und stellt somit die Basis der institutionellen Zusammenarbeit dar.
Der Ausschuss sollte sich regelmäßig  mit den unterschiedlichen Formen der Zusammenarbeit beschäftigen und diese initiieren.

Ansprechpartner
Die unterschiedlichen Institutionen (Vorschuleinrichtungen, Schule, Polizei etc.) benennen einen Ansprechpartner, der sich um die Vernetzung/Zusammenarbeit kümmert.

Gegenseitige Beteiligung an Dienstbesprechungen
Bei Notwendigkeit sollten die Ansprechpartner der Institutionen Gelegenheit haben, an Dienstbesprechungen, Teamkonferenzen oder Lehrerkonferenzen teilzunehmen (siehe auch 11.3.).

Kooperation bei Aktionen der Kinder- und Jugendarbeit
Eine zeitlich befristete Aktion z.B. in einem Stadtteil trägt zur Zusammenarbeit bei, bei der das „Wir-Gefühl“ verstärkt wird.

Themenbezogene Arbeitskreise
Zu den unterschiedlichen Aspekten der Kinder- und Jugendarbeit sind Arbeitskreise zu errichten. Eine kontinuierliche Teilnahme trägt zum Erfolg bei.

Stadtteilkonferenzen
An den Stadtteilkonferenzen sollten alle Institutionen, die sich um die Entwicklung und Förderung der Heranwachsenden bemühen, teilnehmen.
Diese finden jedes Jahr im Frühjahr in den Stadtteilen statt. Eine zweite Konferenz im Herbst lädt alle Teilnehmer themenbezogen ins Rathaus ein. Stadtteilkonferenzen sind eine herausragende Möglichkeit, die Kinder- und Jugendarbeit effektiv und kompetent zu bündeln.
Neben Information und Austausch bietet ein solches Netzwerk den Rahmen, Hilfsangebote aufeinander abzustimmen und so miteinander zu verzahnen, dass für die Hilfesuchenden/Betroffenen ein optimales Gesamthilfesystem zur Verfügung steht.