Besondere Zielgruppenarbeit

Zielgruppen

Es gibt Kinder und Jugendliche, denen aufgrund besonderer Lebensum-stände spezielle Beachtung im Rahmen der Jugendhilfeplanung geschenkt werden muss.

Dazu gehören folgende Zielgruppen:

Hier finden Sie den Zusammenfassenden Handlungsbedarf für die Besondere Zielgruppenarbeit.

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen

Aufgrund der besonderen Lage dieser junger Menschen gilt es, nach § 11 SGB VIII die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit in entsprechendem Maße zur Verfügung zu stellen.

Unter den Kindern und Jugendlichen der besonderen Zielgruppen befinden sich auch junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Im Rahmen der Jugendhilfe nach § 13 SGB VIII soll ihnen sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die deren soziale Integration fördert.

Schließlich, nach § 9 SGB VIII,  gilt es, die besonderen sozialen und kulturellen Bedürfnisse und Eigenarten junger Menschen und ihrer Familien zu berücksichtigen. Dazu gehört, die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern.