Frühförderung Lebenshilfe für Behinderte e.V. Schweinfurt

Träger / Amt

Lebenshilfe für Behinderte e.V. Schweinfurt

Frühförderstelle der Lebenshilfe e.V. Schweinfurt
Rosengasse 4
97421 Schweinfurt
09721/50720

zuständig für die Stadt und den Landkreis Schweinfurt

Rechtsquelle

Rahmenvereinbarung vom Freistaat Bayern, den Gebietskörperschaften und einzelnen Trägern. Der Bedarf an Frühförderung muss vom Arzt festgestellt bzw. bestätigt werden. Derzeit wird ein neuer Vertrag ausgehandelt.

Klientel

Kinder bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres, längstens jedoch bis zur Schulpflicht, die körperlich, geistig oder seelisch behindert oder von einer Behinderung bedroht sind.

Beschreibung / Allgemeine Zielsetzung

Verhütung einer drohenden Behinderung. Beseitigung oder Milderung der Folgen einer vorhandenen Behinderung. Eingliederung der Behinderten in die Gesellschaft.

Rahmenbedingungen

Bei der Frühförderung handelt es sich um Maßnahmen, die von den Eltern betroffener Kinder kostenlos in Anspruch genommen werden können.

Einzugsbereich sind die Stadt und der Landkreis Schweinfurt sowie der Landkreis Bad Kissingen. Die Anzahl der Plätze ist dem Bedarf angepasst. Von der Frühförderstelle sind derzeit für Stadt und Landkreis Schweinfurt etwa 180 Plätze und für den Landkreis Bad Kissingen, der eine eigene Außenstelle besitzt, etwa 100 Plätze vergeben. Die Mitarbeiter der Frühförderstelle arbeiten in der Regel mobil. Die Frühförderung der Kinder findet somit einmal pro Woche im Haushalt der Eltern statt. In Ausnahmefällen kann die Arbeit in einer Kleingruppe angeboten werden. Alle Frühfördermaßnahmen sind freiwillige Maßnahmen, mit denen die Eltern einverstanden sein müssen. Die Vermittlung der Kinder an die Frühförderstelle erfolgt u.a. durch Ärzte, insbesonders Kinderärzte, das Frühdiagnosezentrum Würzburg, das Jugendamt u.s.w. .

Personal

Das interdisziplinäre Team setzt sich aus Sozialpädagoginnen, Erzieherinnen, Ergotherapeutinnen, Sprachheilpädagoginnen, Heilpädagoginnen, Dipl.-Pädagoginnen und Psychologe/in zusammen.

Inhalte und Methoden

Im Rahmen der Einzelförderung werden die Kinder je nach Art ihrer Beeinträchtigung durch Spielförderung bzw. Spieltherapie, Funktionsförderung, Sprachförderung, Basale Stimulation, Förderung der Grob- und Feinmotorik u.s.w. in der Entwicklung, der Stabilisierung der Persönlichkeit und im emotionalen bzw. sozialen Bereich gefördert.
Die Anleitung der Eltern, inbesondere die Bewusstmachung der Bedürfnisse der Kinder ist ein weiterer wichtiger Aspekt der Arbeit. Die Zusammenarbeit mit allen Stellen und Institutionen (z. B. Kindergärten, Ergotherapeuten, Krankengymnasten, Ärzten, Jugendamt u.s.w.), die mit den betroffenen Kindern zu tun haben, ist ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt.