Fortschreibung

Jugendhilfeplanung als innovative Planung muss, da sie sich in jeder Hinsicht auf Menschen bezieht, ein kommunikativer, ein integrativer und ein informationsoffener Prozess sein. Vom SGB VIII geht eine Dynamik aus, die die örtlichen Träger der Jugendhilfe verpflichtet, ihre Maßnahmen einer kritischen Aufgabenrevision zu unterziehen. Hier ist nicht nur SGB VIII § 80 mit seiner Planungsverpflichtung gemeint, sondern der gesamte im SGB VIII angelegte Ziel- und Maßnahmenkatalog.
Aber auch über das SGB VIII und die im 8. und 12. Jugendbericht der Bundesregierung formulierten Ziele und Standards hinaus ist Jugendhilfe mehr noch als andere Bereiche aufgefordert, die sich ständig im Wandel befindende Gesellschaft und die daraus erwachsenden Aufgaben für die Jugendhilfe zu berücksichtigen.

Planungsprozess

Jugendhilfeplanung ist deshalb als Prozess zu verstehen.

Fortschreibung ist Weiterentwicklung des Planungskonzeptes zur bedarfsgerechten Anpassung des Angebotes und führt stets zur sachlich angemessenen und wirtschaftlich vertretbaren innovativen sozialpädagogischen Arbeit. Nur unter dieser Voraussetzung ist es den Entscheidungsträgern möglich, politisch verantwortbare Entscheidungen zu treffen und die Wirkung der Entscheidungen zu prüfen.

Bürgerinformation

Grundsätzlich ist Jugendhilfeplanung auch eine Informationsquelle für Bürgerinnen und Bürger.

Die Grenzen zwischen Anpassung und Neuentwurf im Rahmen der Fortschreibung sind oft fließend (zum Beispiel eine neue notwendig gewordene Einrichtung). Als Regelfall für die Fortschreibung gilt es jedoch unter ständiger Beobachtung der laufenden Maßnahmen*

Ziele

  • festzustellen, wieweit die Umsetzung der einzelnen Ziele vorangegangen ist,
  • zu überprüfen, ob die Problemsicht angemessen war und die Prognosen sich bewahrheitet haben bzw. der gewählte Weg zur Problemlösung geeignet ist, und
  • festzustellen, ob und inwieweit Korrekturen angebracht sind bzw. was weiterhin zu tun ist. Hierbei sind sowohl quantitative als auch qualitative Aspekte zu beachten.

* Bayerisches Landesjugendamt „Überlegungen zur örtlichen Jugendhilfeplanung“

Jugendhilfeausschuss

Der Jugendhilfeausschuss ist das begleitende Fachgremium.
Mindestens einmal jährlich ist „Jugendhilfeplanung“ in die Tagesordnung aufzunehmen.

Fachkraft Jugendhilfeplanung

Aufgaben:

  • Anlaufstelle für alle Fragen der Jugendhilfeplanung
  • relevante Daten zusammentragen ggf. diese initiieren
  • aktuelle Entwicklungen begleiten und ggf. neuen Handlungsbedarf festhalten
  • Verbindung von Jugendhilfeplanung und anderen Planungen
  • Vorbereitung des Unterauschusses Jugendhilfeplanung als vorberatendes Gremium für den Jugendhilfeausschuss

Vernetzung

Die freien Träger sind im Rahmen der Jugendhilfeplanung nicht nur Anbieter von Leistungen, sondern für die oben skizzierte prozessorientierte Planung mit verantwortlich. Deshalb ist es notwendig, Foren zu schaffen, die einerseits die sozialpädagogische Arbeit in der Stadt vernetzen und andererseits  die Jugendhilfeplanung vorantreiben bzw. diese begleiten.

Stadtteilkonferenzen

Entsprechend der Planungsgebiete (siehe auch 5.1. - 5.8.) sind jährlich Stadtteilkonferenzen durchzuführen (Kap. 11, insbesondere 11.4).