Kindertageseinrichtungen-Angebote - Einleitung

Veränderung

Veränderungen in Familie und Gesellschaft sowie die daraus resultierenden Anforderungen an die Kinder, als die zukünftigen Träger dieser Gesellschaft, erfordern bereits im vorschulischen Bereich wie auch im Grundschulalter die Unterstützung und Förderung von Fähigkeiten und Kompetenzen. Sie müssen die Kinder befähigen, den Anforderungen gewachsen zu sein, die später an sie gestellt werden.
Eine Veränderung der Rollenverteilung innerhalb der Familie und der Partnerschaft entwicklt sich neu. Von diesen Veränderungen sind nicht nur Frauen betroffen, die sich nicht mehr nur um den Haushalt und die Betreuung der Kinder kümmern müssen, sondern auch die männlichen Partner.
Kinder brauchen mehr denn je Begegnungsorte, die Kontaktaufnahme zu anderen Kindern und soziales Lernen in der Gruppe ermöglichen, sowie Respekt und Toleranz im Umgang mit Kindern aus anderen Kulturkreisen sowie Kindern mit Behinderung.

Begriffsbestimmung

Kindertageseinrichtungen sind außerschulische Tageseinrichtungen zur regelmäßigen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern.
- Kinderkrippen sind Kindertageseinrichtungen, deren Angebot sich überwiegend an Kinder unter drei Jahren richtet;
- Kindergärten sind Kindertageseinrichtungen, deren Angebot sich überwiegend an Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung richtet,
- Horte sind Kindertageseinrichtungen, deren Angebot sich überwiegend an Schulkinder richtet,
- Häuser für Kinder sind Kindertageseinrichtungen, deren Angebot sich an Kinder verschiedener Altersgruppen richtet.

Konzeption

Aufgabe der Tageseinrichtungen ist die ganzheitliche Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes (§22 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII). Als familienergänzende und -unterstützende Einrichtungen sollen Kindertageseinrichtungen bestmögliche Entwicklungs- und Bildungschancen für alle Kinder bieten. Alle Kinder, d.h. deutsche Kinder, Kinder mit Migrationshintergrund, Kinder mit Behinderung, Kinder mit erhöhtem Entwicklungsrisiko und Kinder mit besonderen Begabungen sollen in Kindertageseinrichtungen gemeinsames Leben und Lernen erfahren.

Vernetzung

In Zukunft soll eine Vernetzung der Angebote für Familien mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen konzipiert werden. Stadtteilnahe Angebote in Form von Kinderhäusern, Familienzentren oder Mehrgenerationenhäusern sind anzustreben.

Kindbezogene Förderung

Mit der kindbezogenen Förderung wird ein fundamentaler Paradigmenwechsel vollzogen: Nicht mehr der Einrichtungstyp (Krippe, Kindergarten, Hort etc.) steht im Vordergrund, sondern das einzelne Kind.
Die kindbezogene Finanzierung orientiert sich nicht mehr an der Gruppe, sondern am einzelnen Kind. Aus der Multiplikation des sogenannten Basiswertes mit Zeit- und Gewichtungsfaktoren ergibt sich eine kindbezogene Leistungspauschale, die in gleicher Höhe von Staat und Kommune zu leisten ist.
Die Höhe der Finanzierung variiert mit der Betreuungszeit und den besonderen Bedürfnissen des Kindes (behinderte Kinder, Kinder aus Familien nichtdeutscher Herkunft). Um den Besonderheiten der Altersgruppen gerecht werden zu können, enthält die kindbezogene Förderung Gewichtungsfaktoren für unter 3-Jährige und Schulkinder (bisher nur im Hort) in der Einrichtung.
Leistungspauschale=BasiswertxZeitfaktorxGewichtungsfaktor