Prioritäten der Jugendhilfeplanung in Schweinfurt
Im Zuge der Implementierung der Jugendhilfeplanung im Jahr 2001 hat die Stadt Schweinfurt einen Unterausschuss Jugendhilfeplanung gemäß der Satzung für das Jugendamt installiert, der zur Vorberatung von Beschlüssen für den Jugendhilfeausschuss dient.
In der ersten Sitzung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung eines jeden Jahres werden Empfehlungen zur Prioritätensetzung für das laufende Jahr gegeben und durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen.
Die Reihenfolge der aufgeführten Maßnahmen stellt eine Prioritätensetzung dar.
Beschluss des Jugendhilfeausschuss vom 8.03.2023
- Berücksichtigung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder und Ausbau an Ferienbetreuungsangeboten, sowie Öffnung der Schulen zur Einbindung von Räumlichkeiten
- Ausbau der Kindertagesbetreuung: Interimsmöglichkeiten bis 2025 unterstützen
- Unterstützung von Kindern / Jugendlichen - Sozial-/ Medienkompetenz fördern
- Stärkung der Familien / Unterstützungsangebote für Eltern zur Förderung von Erziehungskompetenzen, besonders auch im Hinblick auf Medienkompetenz
- Vorbereitung der Verwaltung Kinder- und Jugend Stärkungs-Gesetz (KJSG) / Inklusion in allen Aufgabenfeldern in den Blick nehmen
Maßnahmen, die Unterstützung finden sollen
Hierbei handelt es sich um Maßnahmen und Angebote, die bereits existieren, ausgebaut oder grundsätzlich unterstützt werden sollen.
- Möglichkeiten der Kompensation des Fachkräftemangels unterstützen.
- Auch aus den Rückmeldungen der Stadtteilkonferenzen heraus, besteht nach der Corona-Pandemie der Bedarf, Angebote bspw. der Familienbildung, zu aktualisieren, wieder bekannt zu machen und auch den freien Trägern die Möglichkeit zu geben ihre Angebote bekannt zu machen.
- Vernetzung von Jugendhilfeplanung mit anderen Planungen
- Internationale Jugendarbeit und inklusive Arbeit
- Gendersensible Arbeit