Jugendhilfeplanung in Schweinfurt
Jugendhilfeplanung in Schweinfurt
Im Zuge der Implementierung der Jugendhilfeplanung im Jahr 2001 hat die Stadt Schweinfurt einen Unterausschuss Jugendhilfeplanung gemäß der Satzung für das Jugendamt installiert, der zur Vorberatung von Beschlüssen für den Jugendhilfeausschuss dient.
In der ersten Sitzung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung eines jeden Jahres werden Empfehlungen zur Prioritätensetzung für das laufende Jahr gegeben und durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen.
Im Jugendhilfeausschluss der Stadt Schweinfurt beschlossen am 11.03.2026.
Prioritäten, die Unterstützung finden sollen
- Stärkung der Familien / Frühe Prävention
(individuelle) Unterstützungsangebote für Eltern zur Förderung von Erziehungskompetenzen und vorhandenen Ressourcen, Sprach- und Lesebildung fördern - Unterstützung von Kindern / Jugendlichen – Präventionsangebote unterstützen, Räume schaffen, Sozial-/ Medienkompetenz und Demokratiebildung fördern sowie Extremismus-Tendenzen entgegenwirken
- Berücksichtigung der Erfordernisse einer heterogenen Gesellschaft in der Jugendhilfe
Die Schweinfurter Bevölkerung ist geprägt von einer hohen Vielfalt, verschiedenen Bedürfnissen und Hintergründen die es zu berücksichtigen gilt. - Stationäre Jugendhilfe / Inobhutnahmen / Psychiatrische Kapazitäten
Unterstützung von Maßnahmen zur Deckung des Bedarfs an Platzkapazitäten in der stationären Jugendhilfe. Dies insbesondere im Bereich der Inobhutnahmen und der Unterbringung besonders herausfordernder
Einzelfälle. Außerdem die Unterstützung von Maßnahmen, die den ungedeckten Bedarf im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie bzw. der Kinder- und Jugendpsychiater decken. - Internationale Jugendarbeit fördern
Internationale Jugendarbeit ist ein wichtiger Bereich innerhalb der Jugendhilfe, der sich darauf konzentriert, jungen Menschen Erfahrungen und selbstwirksame Lernmöglichkeiten im internationalen Kontext zu bieten.
Interkulturelles Lernen dient der Demokratiebildung und Verständigungsarbeit. - Inklusion im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
Inklusion und Barrierefreiheit in allen Aufgabenfeldern berücksichtigen.
Maßnahmen, die Unterstützung finden sollen
Zudem sollen diese Maßnahmen und Themen Berücksichtigung finden:
- Beratungs- und Unterstützungsangebote weiterentwickeln / Frühe Prävention
Bestehende Angebote für Familien, Kinder und Jugendliche sollen über etablierte Wege (z. B. Familienwegweiser) weiterentwickelt und bekannt gemacht werden. Freie Träger und Kooperationspartner sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Angebote zu veröffentlichen.
- Planung der Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder (GaFöG)
Ab 2026 wird schrittweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder eingeführt, der auch einen Großteil der Ferien abdeckt. Die aktuellen Angebote reichen voraussichtlich nicht aus, um den Bedarf zu decken. Eine Steuerungsgruppe arbeitet an der Umsetzung. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe (Stadt Schweinfurt) trägt nach §§ 79, 80 SGB VIII die Gesamt- und Planungsverantwortung, um rechtzeitig ein ausreichendes, bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zu schaffen. - Kindertagesbetreuung – Bedarfsgerechte Weiterentwicklung mit Fokus auf Sprachbildung
Der Platzbedarf in der Kindertagesbetreuung hat sich verändert. Im Stadtgebiet sind aktuell freie Plätze vorhanden; der Ausbau soll bedarfsgerecht fortgeführt werden um unvorhersehbare Bedarfe (z. B. durch Schließungen) kompensieren können. Der Schwerpunkt liegt auf integrativen und variablen Plätzen. Zudem soll im Bereich der Kinderbetreuung ein besonderer Fokus auf die Förderung der Sprachbildung gelegt werden, da diese für das soziale Miteinander und eine erfolgreiche Teilhabe von zentraler Bedeutung ist. - Unterstützung von Einrichtungen und Fachkräften im Bereich Qualitätsentwicklung
Das „Maßnahmenkonzept KITA“ des Jugendamtes hat Einrichtungen bei der angespannte Fachkräftesituation in der Kindertagesbetreuung durch verschiedene Schulungen und Projekte effektiv unterstützt. Da sich die Personalsituation verändert hat, verschiebt sich nun auch der Schwerpunkt: Weg von der reinen Gewinnung neuer Kräfte, hin zur Weiterentwicklung der Qualität in den Einrichtungen. Ziel ist es, die Zusammenarbeit und Unterstützung noch besser zu gestalten. Daher wird empfohlen, das bisherige Konzept in eine feste Projektgruppe „§79a – Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe“ zu überführen.