Einleitung

soziale Notwendigkeit

Viele junge Menschen sind von sozialen Problemlagen betroffen und werden durch diese in der Entwicklung einer eigenständigen Lebensplanung sowie einer eigenverantwortlichen Lebensführung beeinträchtigt. Es besteht die Notwendigkeit, dass die Gesellschaft solchen jungen Menschen in ihren Bemühungen zur sozialen und individuellen Integration hilft.

gesetzlicher Auftrag

Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und in § 13 Abs. 1 SGB VIII die Jugendhilfe angehalten, sozialpädagogische Maßnahmen zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen anzubieten, um die schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und die soziale Integration fördern. Geeignete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen anzubieten, ist primär Aufgabe der Wirtschaft und der öffentlichen Arbeitgeber. Subsidiär ist die Arbeitsverwaltung auf Basis unterschiedlichster Paragraphen des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) zur Schaffung von Berufsausbildungseinrichtungen verpflichtet. Im weiteren Nachrang kann die Jugendhilfe ergänzende Maßnahmen entwickeln, soweit nicht durch andere Träger und Organisationen ein bedarfsgerechtes Angebot gesichert wird (§ 13 Abs. 2 SGB VIII).

Konzeption

Jugendsozialarbeit soll auf gesellschaftliche Entwicklungen reagieren und eine professionelle sozialpädagogische und berufsbezogene Hilfe zur Integration und Verselbständigung benachteiligter junger Menschen bis 27 Jahren darstellen.

Prävention

Jugendsozialarbeit ist dabei besonders auch im präventiven Bereich im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes gefordert.

Als Leistungsbereich der Jugendhilfe bietet Jugendsozialarbeit vorrangig Hilfs- und Unterstützungsangebote in folgenden Problembereichen an:

Berufshilfe

  • Jugendberufshilfe bei Arbeitslosigkeit sowie mangelnder beruflicher Integration

Integrationshilfe

  • Migrations- und Integrationshilfen bei Eingliederungsschwierigkeiten ausländischer Jugendlicher und junger Menschen aus Aussiedlerfamilien.

Wohnhilfe

  • Jugendwohnen bei Wohnbedarf junger Menschen, die aus beruflichen und sonstigen Gründen außerhalb der elterlichen Familie wohnen.

Hilfe bei Berufseinstieg

  • Schul- und schülerbezogene Jugendsozialarbeit bei Schwierigkeiten junger Menschen im Übergang von der Schule in die Arbeitswelt.

Streetwork

  • Aufsuchende Jugendsozialarbeit für junge Menschen, die orientierungslos sind und Gefahr laufen, sich extremen Gruppierungen, gewaltbereiten Gruppen und der Drogenszene anzuschließen.

Bei der Bewältigung dieser Aufgaben ist es notwendig, dass sich die unterschiedlichen Träger der Jugendsozialarbeit abstimmen und ein dem örtlichen Bedarf angemessenes Angebot gestalten.