Jugendgerichtshilfe
Rechtsquelle
§ 52 SGB VIII in Verbindung mit § 38 JGG
Maßnahmeart
Jugendgerichtshilfe (JGH)
Träger / Amt
Stadtjugendamt, Markt 1, 97421 Schweinfurt, Tel.: 09721 / 51 - 7840
Klientel
Straffällige Jugendliche (14 - 17-Jährige)
Straffällige Heranwachsende (18 - 21-Jährige)
Beschreibung / Allgemeine Zielsetzung
- Kontaktaufnahme und Prüfung, ob nach dem SGB VIII Erziehungshilfen zu vermitteln sind
- Erforschung der Täterpersönlichkeit, seiner Entwicklungs- und Umweltbedingungen
- Erarbeiten von geeigneten Präventionsmaßnahmen, die einen Sanktionsvorschlag für das Gericht umfassen (Entscheidungshilfe)
- Beratung und Betreuung der jungen Straftäter während des gesamten Strafverfahrens
- Teilnahme an der Hauptverhandlung mit Vortrag und Erörterung des Jugendgerichtshilfeberichtes
- ggf. Überwachung jugendrichterlicher Weisungen
- nachgehende Betreuung
Rahmenbedingungen
Beratungsgespräche in den Räumen des Stadtjugendamtes, wenn notwendig auch Hausbesuche
Personal
Wahrnehmung der JGH durch die zuständigen BezirkssozialpädagogInnen.
Inhalte und Methoden
Einzelfallhilfe bzw. Familiengespräch mit entsprechender Beratung