Jugendgerichtshilfe

Rechtsquelle

§ 52 SGB VIII in Verbindung mit § 38 JGG

Maßnahmeart

Jugendgerichtshilfe (JGH)

Träger / Amt

Stadtjugendamt, Markt 1, 97421 Schweinfurt, Tel.: 09721 / 51 - 7840

Klientel

Straffällige Jugendliche (14 - 17-Jährige)
Straffällige Heranwachsende (18 - 21-Jährige)

Beschreibung / Allgemeine Zielsetzung

  • Kontaktaufnahme und Prüfung, ob nach dem SGB VIII Erziehungshilfen zu vermitteln sind
  • Erforschung der Täterpersönlichkeit, seiner Entwicklungs- und Umweltbedingungen
  • Erarbeiten von geeigneten Präventionsmaßnahmen, die einen Sanktionsvorschlag für das Gericht umfassen (Entscheidungshilfe)
  • Beratung und Betreuung der jungen Straftäter während des gesamten Strafverfahrens
  • Teilnahme an der Hauptverhandlung mit Vortrag und Erörterung des Jugendgerichtshilfeberichtes
  • ggf. Überwachung jugendrichterlicher Weisungen
  • nachgehende Betreuung

Rahmenbedingungen

Beratungsgespräche in den Räumen des Stadtjugendamtes, wenn notwendig auch Hausbesuche

Personal

Wahrnehmung der JGH durch die zuständigen BezirkssozialpädagogInnen.

Inhalte und Methoden

Einzelfallhilfe bzw. Familiengespräch mit entsprechender Beratung