Kindertagespflege

Maßnahmeart

Kindertagespflege / Tagesmütter, Tagesväter

Träger/Amt

Stadtjugendamt Schweinfurt

Rechtsquelle

§ 22 ff SGB VIII

Klientel

Kinder, insbesonders in den ersten Lebensjahren (0 - 3) bis zum 14. Geburtstag (in der Regel Kinder von alleinerziehenden oder beruftätigen Eltern).

Allgemeine Zielsetzung

Förderung der Entwicklung des Kindes

Rahmenbedingungen

Die Kinder werden ganztags oder während eines Teils des Tages von einer Kindertagespflegeperson betreut. Die Betreuung erfolgt in der Regel im Haushalt der Pflegefamilie oder in extra für die Kindertagespflege angemieteten Räumen.

Durch die gesetzlichen Änderungen hat sich in der Tagespflege einiges verändert. Seit 1.6.2006 übernimmt die Koordinierungsstelle für Kinderbetreuung bei der gfi die Vermittlung und die jetzt nötige Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen.

Das Jugendamt ist für die Erteilung der jetzt erforderlichen Pflegeerlaubnis und für die Kostenübernahme zuständig.

Außerdem werden die nachgewiesenen Kosten für eine Unfallversicherung und eine angemessene Altersvorsorge vom Jugendamt bezahlt.

Personal

In der Regel werden die Kinder von Frauen betreut, die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen und es als persönlich wohltuende Aufgabe ansehen, kleine Kinder zu betreuen. Die Tagespflegepersonen werden qualifiziert und regelmäßig fortgebildet. Eine Pflegemutter / ein Pflegevater kann gleichzeitig bis zu fünf Kinder aufnehmen.

Vermittlung

Koordinierungsstelle für Kinderbetreuung

Beratung, Vermittlung von Tagespflegepersonen, Qualifizierung und Fortbildung sowie Begleitung der Betreuungsverhältnisse:

gfi, Sattlerstr. 9 / Ecke Luitpoldstraße, 97421 Schweinfurt, Telefon: 09721/ 4754297

Kostenübernahme und Pflegeerlaubnis:
Stadtjugendamt Schweinfurt, Markt 1, 97421 Schweinfurt, Telefon: 09721 / 51-7864