Offene Hilfen mit FamilienEntlastendem Dienst (FED)

Maßnahmeart

Offene Hilfen
der Lebenshilfe für Behinderte e. V.
Gorch-Fock-Str. 13, 97421 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 64645-380, E-Mail: offene-hilfen@lebenshilfe-schweinfurt.de
www.lebenshilfe-schweinfurt.de

Die Offenen Hilfen bieten ambulante, sehr individuell gestaltbare Unterstützung für Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Unterstützung bzw. Entlastung ihrer Familien, einschließlich der Geschwister behinderter Kinder.

Träger/Amt

Lebenshilfe für Behinderte e. V. Schweinfurt

Rechtsquelle

Der Dienst "Offene Hilfen" der Lebenshilfe erhält Fördermittel vom Bezirk Unterfranken, vom Freistaat Bayern und ist auch auf Eigen- bzw. Spendenmittel angewiesen. Die Leistungen dieses Dinstes können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen über Pflegeversicherung, Krankenversicherung oder Jugendhilfe finanziert werden.

§ 39 SGB XI und §§ 61 und 65 SGB XII (Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson), § 45b SGB XI (Betreuung von behinderten Menschen mit erhöhtem Aufsichts- und Betreuungsbedarf), §§ 55 SGB IX und 58 SGB IX und §§ 53 und 54 SGB XII (ambulante Eingliederungshilfe und Hilfe zur Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben), § 38 SGB V und § 54 SGB IX (Haushaltshilfe im Krankheitsfall der Pflegeperson), § 20 SGB VIII (Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen) sowie § 27 (Hilfe zur Erziehung)

Klientel

Geistig, körperlich, mehrfach behinderte oder chronisch kranke Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus der Stadt und dem Landkreis Schweinfurt.

Zielsetzung

  • zu Lebensqualität behinderter Menschen und ihrer Familien beitragen
  • die Selbstständigkeit, Selbstbestimmung, gesellschaftliche Teilhabe und Inklusion von behinderten Menschen fördern
  • Sicherstellen einer bedarfsgerechten, individuellen und flexiblen Betreuung bzw. Unterstützung von Menschen mit Behinderung, unabhängig vom Alter und von Art und Schwere der Behinderung
  • Entlastung von pflegenden Angehörigen und Stärkung des Selbsthilfepotentials der betroffenen Familien
  • Unterstützung von Geschwistern behinderter Kinder
  • Erfahrungsaustausch und Begegnung der Betroffenen fördern
  • Mitwirkung beim bedarfsgerechten Ausbau der sozialen Infrastruktur für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen
  • bürgerschaftliches Engagement fördern

Rahmenbedingungen

Die Unterstützung erfolgt je nach Wunsch und Bedarf im Haushalt der Betroffenen, in Gastfamilien, in Form von häuslicher Begleitung, stundenweise, tageweise, abends, an Wochenenden, in den Ferien, in Notsituationen.

Personal

  • Dipl. Sozialpädagogin als Leitung (30 Wochenstunden)
  • Dipl. Soialpädagogin als weitere Fachkraft (20 Wochenstunden)
  • Heilpädagogin im Bereich Geschwisterarbeit (15 Wochenstunden)
  • Bürokraft im Sekretariat (22 Wochenstunden)
  • ca.  270 Durchführungskräfte, die ehrenamtlich gegen eine Aufwandsentschädigung tätig sind

Inhalte und Methoden

  • Einzelbetreuung
  • Ferienangebote in Kleingruppen
  • individuelle Freizeitbegleitung und Begleitung bei Gruppenaktvitäten
  • individuelle Förderung von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Angebotes "Lernen, Erfahren und Ausprobieren macht Spaß"
  • allgemeine Beratung
  • Geschwisterberatung und Vermittlung von Geschwisterseminaren
  • alltagspraktische Hilfen und Hilfe bei Antragsstellung
  • Vermittlung von Hilfen anderer Träger
  • Begegnungsangebote für betroffene Eltern und Familien
  • Schulungsangebote
  • Gewinnung, Vermittlung, Qualifizierung und fachliche Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeitern, die Einsätze durchführen
  • Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit