Arbeitsmarktbezogene und berufsvorbereitende Maßnahmen

Träger/Amt

AFZ, bfz, BSI, GbF, HWK, IHK bieten in der Regel in jedem Jahr berufsvorbereitende Maßnahmen an.

Zum Teil bieten auch weitere Träger in unregelmäßigen Abständen berufsvorbereitende Maßnahmen an. Ob dies derzeit der Fall ist, können Sie beim Träger selbst erfragen und im Anhang über das Internet Adressen und Angebote der verschiedenen Träger erreichen.

Rechtsquelle/ Finanzierung

AMF, ESF, SGB II, SGB III, SGB VIII

Klientel

benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstqualifikation, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben. Bei Abgängern aus Förderschulen ist zu überprüfen, ob sie zum Personenkreis der Behinderten im Sinne des Arbeitsförderungsgesetzes mit erhöhtem Förderbedarf gehören.

Beschreibung

Bei der Umsetzung des § 13 SGB VIII werden die Maßnahmen der arbeitsbezogenen Berufsvorbereitung „im Hinblick auf die Subsidiarität“ von der Agentur für Arbeit initiiert und in Zusammenarbeit mit den genannten (Bildungs-)Trägern durchgeführt. Die schul- und / oder sprachbezogene Berufsvorbereitung ist Aufgabe des Landes Bayern (konzeptionell und personell). Die Kommunen sind grundsätzlich „nur“ Träger des Sachaufwandes.

Allgemeine Zielsetzung

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sollen Jugendliche und junge Erwachsene bei der Berufswahlentscheidung und bei der Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung unterstützen, ihre berufliche und soziale Handlungskompetenz stärken und dazu beitragen, ihre individuellen Chancen für eine (dauerhafte) Eingliederung in das Berufs- und Arbeitsleben zu verbessern.

Entwicklung

Viele berufsvorbereitende Maßnahmen verlagern sich verstärkt in die Schulzeit bereits ab der 7. Jahrgangsstufe (statt erst nach der Schule mit der Berufsvorbereitung zu beginnen).