Berufsausbildung
Maßnahmeart
Berufsausbildung
Träger
AFZ, bfz, BSI, GbF bieten in der Regel in jedem Jahr Ausbildungen an.
Zum Teil bieten auch weitere Träger in unregelmäßigen Abständen Berufsausbildungen an. Ob dies derzeit der Fall ist, können Sie beim Träger selbst erfragen und im Anhang über das Internet Adressen und Angebote der verschiedenen Träger erreichen.
Rechtsquelle
SGB III, ESF
Klientel
lernbeeinträchtigte und/oder sozial benachteiligte Auszubildende gem. SGB III
Beschreibung
Im Sinne des § 13 SGB VIII werden Berufsausbildungen in Zusammenarbeit mit den genannten (Bildungs-) Trägern, der freien Wirtschaft und Schulen geplant und durchgeführt. Somit erhalten sozial und individuell benachteiligte junge Menschen durch finanzielle Förderung die Chance, einen Berufsabschluss zu erlangen.
Allgemeine Zielsetzung
Erreichen eines verwertbaren Berufsabschlusses für den ersten Arbeitsmarkt in der freien Wirtschaft, in außerbetrieblichen Einrichtungen und Schulen.
Inhalte und Methoden
1. BaE bedeutet Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen
2. Arbeitgeber der freien Wirtschaft (im Rahmen von Kooperationsverträgen mit Bildungsträgern)