Präventionsarbeit der Polizeiinspektion SW-Stadt

Gesetzl. Grundlagen

Kinder- und Jugendhilfegesetz

Zielgruppe

Kinder- und Jugendliche, insbesondere gefährdete Jugendliche

Zielsetzung

  • Beratung und Prävention.
  • Gefährdeten Jugendlichen kriminelles Verhalten als Normbruch bewusst machen.
  • Zu positivem Verhalten ermuntern und abstützen.
  • Sie vor einem Abgleiten in die Kriminalität bewahren.

Rahmenbedingungen

  • Räume in der Polizeiinspektion Schweinfurt
  • Jugendverkehrsschule
  • Streetwork

Personal

  • Jugendbeamte
  • Verbindungsbeamter für Schweinfurter Schulen

Inhalte und Methoden

  1. Kontaktaufnahme und -pflege zu Kindern, Jugendlichen und Jugendgruppen sowie Beratung und Vermittlung
    • Abbau von Spannungen zwischen rivalisierenden Jugendlichen/ -gruppierungen.
    • Weitervermittlung von Jugendlichen, die sich nicht selbst belasten wollen, an geeignete Stellen, welche ohne repressive Zwänge auf Probleme eingehen können.
  2. Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen
    • u.a. Stadtjugendamt, Schulen, Initiativen (z.B. Die Brücke e.V.), Gesundheitsamt, Arbeitsamt, Fachkliniken und Drogenberatungsstellen
    • Arbeitskreise (Jugend und Prävention, Sucht, Kinder- und Jugendpsychiatrie)
  3. Beteiligung und Ausrichtung von entsprechenden Veranstaltungen
    • Drogenprävention: „Drogen- Parcours“ in Schulen (Aufklärung über illegale Drogen und deren Risiken)
    • Informations- und Diskussionsveranstaltungen
    • Sportliche Wettbewerbe
  4. Prävention bei straffällig gewordenen Kindern und Jugendlichen
    • Beratung und Vermittlung mit dem Grundgedanken des „Wiedergutmachens“
    • Täter-Opfer-Ausgleich
  5. Vermittlung von Hilfen bei Gewalt und im häuslichen Bereich
  6. Verkehrserziehung und Schülerlotsenausbildung

Handlungsbedarf

  • Streetworker des Jugendamtes
  • Flexiblere Öffnungszeiten bei Jugendeinrichtungen
  • Wiederbelebung von Jugendschutzkontrollen
  • Engere Auslegung der Sperrzeitregelung
  • Arbeitskreis „Verbesserung der Zusammenarbeit zur Verhütung der Jugendkriminalität“