Präventionsarbeit der Polizeiinspektion SW-Stadt
Gesetzl. Grundlagen
Kinder- und Jugendhilfegesetz
Zielgruppe
Kinder- und Jugendliche, insbesondere gefährdete Jugendliche
Zielsetzung
- Beratung und Prävention.
- Gefährdeten Jugendlichen kriminelles Verhalten als Normbruch bewusst machen.
- Zu positivem Verhalten ermuntern und abstützen.
- Sie vor einem Abgleiten in die Kriminalität bewahren.
Rahmenbedingungen
- Räume in der Polizeiinspektion Schweinfurt
- Jugendverkehrsschule
- Streetwork
Personal
- Jugendbeamte
- Verbindungsbeamter für Schweinfurter Schulen
Inhalte und Methoden
- Kontaktaufnahme und -pflege zu Kindern, Jugendlichen und Jugendgruppen sowie Beratung und Vermittlung
- Abbau von Spannungen zwischen rivalisierenden Jugendlichen/ -gruppierungen.
- Weitervermittlung von Jugendlichen, die sich nicht selbst belasten wollen, an geeignete Stellen, welche ohne repressive Zwänge auf Probleme eingehen können.
- Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen
- u.a. Stadtjugendamt, Schulen, Initiativen (z.B. Die Brücke e.V.), Gesundheitsamt, Arbeitsamt, Fachkliniken und Drogenberatungsstellen
- Arbeitskreise (Jugend und Prävention, Sucht, Kinder- und Jugendpsychiatrie)
- Beteiligung und Ausrichtung von entsprechenden Veranstaltungen
- Drogenprävention: „Drogen- Parcours“ in Schulen (Aufklärung über illegale Drogen und deren Risiken)
- Informations- und Diskussionsveranstaltungen
- Sportliche Wettbewerbe
- Prävention bei straffällig gewordenen Kindern und Jugendlichen
- Beratung und Vermittlung mit dem Grundgedanken des „Wiedergutmachens“
- Täter-Opfer-Ausgleich
- Vermittlung von Hilfen bei Gewalt und im häuslichen Bereich
- Verkehrserziehung und Schülerlotsenausbildung
Handlungsbedarf
- Streetworker des Jugendamtes
- Flexiblere Öffnungszeiten bei Jugendeinrichtungen
- Wiederbelebung von Jugendschutzkontrollen
- Engere Auslegung der Sperrzeitregelung
- Arbeitskreis „Verbesserung der Zusammenarbeit zur Verhütung der Jugendkriminalität“