Suchtprävention der Stadt Schweinfurt

Fachstelle

Seit 1997 verfügt die Stadt Schweinfurt über eine Fachstelle für Suchtprävention. Die Fachkraft des Modellprojekts des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit ist organisatorisch der Kommunalen Jugendarbeit des Stadtjugendamts zugeordnet.

Kontakt:
Alte Bahnhofstraße 8-12, 97422 Schweinfurt, Telefon: 09721 / 201175

Suchtprävention ist ein Bestandteil des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes nach § 14 SGB VIII und wendet sich an:

  • mittelbare Bezugspersonen (Multiplikatoren), z.B. Entscheidungsträger und Schlüsselpersonen des öffentlichen Lebens 
  • unmittelbare Bezugspersonen (Mediatoren) von Kindern und Jugendlichen, z.B. Eltern, Lehrer, Betreuer und Erzieher
  • Bezugsgruppen im Schul- und Lehrbereich, Jugendarbeit

Wege der Suchtprävention

Bis in die achtziger Jahre bedeutete Suchtprävention Drogenprävention in Form von Aufklärung und Abschreckung. Sie beinhaltete die Stoffkunde über Substanzen, begleitet von der Warnung vor Einnahmen solcher Mittel. Sie appellierte an die Vernunft und Einsicht von Jugendlichen. Die Darstellung von abschreckenden Bildern sollte Ekel erregen. Diese Methoden der Aufklärung und die Abschreckungsstrategien zeigten kaum Erfolg. Sie trafen die Lebenswelt von Jugendlichen nicht und sorgten nur für kurzfristige Betroffenheit. Detaillierte Informationen über Drogen und die Szene weckten eher die Neugierde junger Menschen. Aus diesen Erfahrungen heraus entwickelten sich neue Wege der Suchtprävention.

Aufgrund der aktuellen Situation im gesamten Bundesgebiet (Flatrate-Parties, Koma-Saufen) wurde zum September 2008 das Bundesmodell-Projekt „HaLT – Hart am Limit“ in Schweinfurt installiert. Die beiden Haupt-Zielrichtungen des Projekts führen zu einem an der indizierten Prävention orientierten, reaktiven Projektbaustein und einem universell-präventiv orientierten, proaktiven Baustein. Beide Bausteine werden innerhalb eines kommunalen Netzwerks umgesetzt.

Der reaktive Baustein von HaLT zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche mit riskantem Alkoholkonsum, insbesondere im Zusammenhang mit schweren Alkoholintoxikationen, frühzeitig innerhalb eine niederschwelligen Angebots zur Reflexion ihrer Konsumgewohnheit zu motivieren. Dies geschieht in Form eines Einzelgesprächs sowohl mit dem Jugendlichen, als auch mit den Erziehungsbeauftragten. Ziel des Gesprächs ist die Überleitung in 1 ½ Tage. dauerndes Gruppenangebot (Risikocheck).

Der proaktive Baustein von HaLT umfasst als wesentliches Ziel die Verhinderung des lebensbedrohlichen Rauschtrinkens im Vorfeld. Da betroffene Jugendliche berichten, dass sie einerseits sehr leicht an große Mengen Alkoholika gelangen du dass kaum soziale Kontrolle erfolgt, wenn sie diese konsumieren, setzt HaLT auf die systematische Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und die Sensibilität und Aufmerksamkeit des sozialen Umfeldes. HaLT will klare Orientierung geben, wo Alkohol in der Öffentlichkeit abgegeben wird: an Festveranstaltungen, in Jugendkneipen, in Diskotheken und im Einzelhandel, bei Schulfeten und Klassenfahrten. Das Ziel ist, Jugendlichen den Zugang zu Alkoholika zu erschweren und in der Öffentlichkeit, einen Rahmen für einen unschädlichen Umgang mit Alkohol zu schaffen. Die große Herausforderung, gerade im Umgang mit einer legalen, kulturell akzeptierten Droge wie Alkohol, ist es, sehr differenzierte Aussagen zur Schädlichkeit des Konsums mit den Werten einer Kultur des Genießens und Feierns zu verbinden. (Quelle: Handbuch Bundesmodellprojekt HaLT)