Spielplätze - Zusammenfassung
Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen zur Bereitstellung von Anlagen, die der körperlichen Ertüchtigung der Jugend dienen, lassen sich aus Art. 83 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung und Art. 57 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern ableiten. Spielfläche/Spielplatz wird durch die gültige DIN 18034 folgend definiert: „Fläche, die durch Bebauungsplan, Baugenehmigung oder Vertrag (innerhalb privater Grundstücke) eigens zum Spielen ausgewiesen und rechtlich abgesichert ist.“*
In dieser Norm werden elementare Reglementierungen festgehalten, um einen Spielplatz, bezüglich Sicherheit in Erreichbarkeit und Bespielbarkeit der Spielflächen, gestalten zu können. Ferner werden Aussagen zur Gestaltung, Größe der Spielflächen, Wartung und Pflege und der Möglichkeit, soziale Kontakte zu knüpfen, der Spielanlagen getroffen. Die Aussagen dieser Din-Norm sind rechtsverbindlich.
* DIN Taschenbuch 105, Kinderspielgeräte Normen und Gerätesicherheitsgesetz, 4. Aufl., Stand Oktober 1998, Hrsg.: Deutsches Institut für Normung e.V., Beuth Verlag GmbH, S. 12
Methodik
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung der Stadt Schweinfurt wurden alle aufgeführten öffentlichen Spielplätze, nach einem von Mitarbeitern der pädagogischen Spielplatzbetreuung entworfenen Bewertungsbogen begutachtet und anschließend ausgewertet. Wichtige Kriterien der Beurteilung waren die Qualität und der struktureller Aufbau/Spielanreiz der Spielangebote für Kinder und Jugendliche sowie die Erreichbarkeit und die Sicherheit der einzelnen Spielplätze.
Flächenbedarf
Um den Flächenbedarf der unterschiedlichen Altersstufen feststellen zu können, wurden die gängigen Berechnungsgrößen aus der einschlägigen Fachliteratur übernommen. Nach diesen Berechnungsgrößen soll für jeden Bewohner unter 18 Jahren eine Spielfläche von mindestens 0,75 qm vorhanden sein. Ebenso soll für jeden Bewohner, der älter als 18 Jahre ist, eine Spielfläche von min. 1 qm zur Verfügung stehen. Hieraus ergeben sich Flächenbedarfe (Mindestfläche), die zur individuellen Freizeitgestaltung gegeben sein sollen (DinNorm 18034 Ausgabe 1971). Eine Gegenüberstellung der vorhandenen Fläche und Mindestfläche zeigt, dass in Schweinfurt ein theoretischer Flächenüberschuss besteht.
Zu Beachten ist aber auch, dass weitere Kriterien ausschlaggebend sind. So bestehen andere Ansprüche an Spielflächen in dicht bebauten Gebieten wie beispielsweise in der Innenstadt oder in Einfamiliehaus-Gebieten wie in Teilen des Deutschhofs.
In einigen Planungsgebieten besteht ein Mangel an geeigneten Spielflächen. Es gilt die Flächen bedarfsorientiert anzulegen.
Die Angaben zur Errechnung der Nettospielfläche wurden vom Servicebetrieb Bau und Stadtgrün bereitgestellt. Die Zahlenangaben zu den Einwohnern beruhen auf dem Stand vom 31.12.2010.
Einwohner gesamt | 53.019 |
0 - 18 Jahre | 8.258 |
über 18 Jahre | 44.761 |
Mindestfläche | 51264.5 qm |
vorhandene Fläche | 130229 qm |
Fehlbedarf/Überschuss | 78964.5 qm |
Für jede/n Bewohner/in steht eine Spielfläche von durchschnittlich 2.5 qm zur Verfügung.
Spielflächen aus privatem Wohnungsbau
Nach der gültigen Bayer. Bauordnung Art. 8 Abs. 1 muss ab einer Bebauungsgröße von mehr als drei Wohneinheiten ein Kinderspielplatz, nach einer bestimmten Größenberechnungsformel errichtet werden. Diese Spielanlagen privater Bauträger und Wohnungsbaugesellschaften werden zusätzlich zu den öffentlichen Spielplätzen genutzt, richten sich jedoch an Kinder aus dem jeweiligen Block, nicht aber an Kinder aus dem ganzen Quartier und sind somit nicht in die Spielplatzbewertung eingeflossen.
Spielanreiz
Struktureller Aufbau der Spielangebote
Vor 10 Jahren noch waren bis auf einige Ausnahmen auf den öffentlichen Spielplätzen im wesentlichen immer wieder die gleichen Spielangebote zu finden. Inzwischen hat sich die Angebotsstruktur sehr verändert und wurde in vielen Stadtgebieten dem Alter der dort lebenden Kinder und Jugendlichen angepasst. Neue und anregende Spielelemente ergänzen vielerorts die klassischen Spielangebote und regen zu weiteren Spielideen an. Positiv fällt auch die Erweiterung von Spielimpulsen (Kletter- und Balancierelemente) auf, die die Entwicklung motorischer Fertigkeiten unterstützen. Ein positiver Trend zeigt sich auch für das "Element Wasser": Wasserbecken auf Spielplätzen werden v.a. aus hygienischen Gründen entfernt oder wenig befüllt. So hat der Servicebetrieb Bau und Stadtgrün damit begonnen, Spielplätze mit Wasserspielelementen auszustatten wie z.B. am Goetheplatz und am Herroth.
Das größte Missverhältnis hinsichtlich Angebot und Nutzern besteht in der Innenstadt, dem Musikerviertel und der Gartenstadt. Für die in diesen Stadtteilen lebenden Jugendlichen gibt es auf öffentlichen Spielflächen kaum Angebote. Bestehende Bolzplätze sollten deshalb unbedingt erhalten und ggf. saniert werden. Bereichert wird das Angebot für ältere Kinder und Jugendliche durch die im Frühjahr 2007 eröffnete Skateanlage, an deren Konzeptionierung Jugendliche beteiligt wurden. Die Lage unter der Brücke des Paul-Rummert-Rings ermöglicht eine Nutzung bei jeder Witterung und erfreut sich großer Beliebtheit Jugendlicher aus nah und fern.
Wildpark an den Eichen
Die Spielanlagen im Naherholungsgebiet Wildpark an den Eichen sind nicht in die Spielplatzbewertung eingeflossen (Konzeptionierung und Pflege durch das Städtische Forstamt), aber seit Jahrzehnten eine Attraktion für Familien. Die Spielflächen in der Anlage des Wildparks besitzen alle hohen Erlebniswert. Das große Wasserspielareal, die vielen angrenzenden Spielflächen und Tiergehege werden von vielen Familien, auch weit über die Stadtgrenze hinaus, gern und rege besucht.
Sicherheit
Erreichbarkeit und Sicherheit der Spielanlagen
Die Mehrzahl der Spielplätze in Schweinfurt können Kinder unter sieben Jahren nicht alleine erreichen. Gut erreichbar sind nur Spielanlagen, die unmittelbar an Wohnanlagen grenzen, wie z.B an der Eselshöhe oder am Zeilbaum. Spielplätze, die überwiegend Angebote für Schulkinder und Jugendlichen bereithalten, können von diesen in der Regel gut alleine aufgesucht werden, weil die Wege dorthin durch Ampelanlagen abgesichert sind. Einige Zugangswege zu Plätzen, die über Hauptverkehrsstraßen zu erreichen sind, könnten besser abgesichert werden, wie z.B. der Zugang über die Kurt-Schuhmacher-Straße zum Seinäjoki-Park.
Handlungsbedarf
- Bereitstellen und Erhaltung von Spielangeboten (Bolzplätze) für Jugendliche
- Duldung von Treffpunkten für Jugendliche über 14 Jahren in allen Planungsgebieten
- Bessere Absicherung der Zugangswege zu den Spielorten
- Umbau von Wasserbecken zu Spielplätzen mit Wasserspielelementen