ALG I - Bezug

Erfasst werden bei ALG I Beziehern nicht nur Kinder unter 18 Jahren, sondern alle Kinder i. S. § 32 Einkommenssteuergesetz, also alle Kinder, die auf der Lohnsteuerkarte stehen, für die es auch noch Kindergeld gibt. Das sind Kinder, die noch in Schul- oder Berufsausbildung sind bis zum Alter von 25 Jahren sowie arbeitslose Kinder bis 21 Jahre. Außerdem, aber das sind Einzelfälle, schwerbehinderte Kinder ohne Altersgrenze.