Ausführungen

Grundsätze

- Damit junge Menschen ihrem Wunsch nach Kindern auch verwirklichen können, sind bedarfsgerechte Betreuungsangebote, gute Qualität und Trägervielfalt zu gewährleisten. Dabei spielt die Kindertagespflege als besonders flexible und familiennahe Betreuungsform eine zentrale Rolle. Ihre Attraktivität soll erhöht und die Qualifikation der Tagespflegepersonen weiterentwickelt werden.

- Die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern liegt in der vorrangigen Verantwortung der Eltern; Eltern im Sinn dieses Gesetzes sind die jeweiligen Personensorgeberechtigten. Die Kindertageseinrichtungen und Tagespflege ergänzen und unterstützen die Eltern hierbei. Das pädagogische Personal hat die erzieherischen Entscheidungen der Eltern zu achten.

- Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen mit der freien Jugendhilfe unter Achtung ihrer Selbständigkeit partnerschaftlich zusammennarbeiten. Gleiches gilt für die Zusammenarbeit mit dn überörtlichen Sozialhilfeträgern bei integrativen Kindertageseinrichtungen.

- Das Susidiaritätsprinzip ist zu beachten. (Vorrangigkeit von freigemeinnützigen Trägern)

Bildungs- und Erziehungsarbeit

- Auftrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung
* Kindertageseinrichtungen bieten jedem einzelnen Kind vielfältige und entwicklungsangemessene Bildungs- und Erfahrungsmöglichkeiten, um beste Bildungs- und Entwicklungschancen zu gewährleisten, Entwicklungsrisiken frühzeitig entgegenzuwirken sowie zur Integration zu befähigen. Eine angemessene Bildung, Erziehung und Betreuung ist durch den Einsatz ausreichenden und qualifizierten Personals sicherzustellen.
* Die Kinder sollen entwicklungsangemessen an Entscheidungen zum Einrichtungsalltag und zur Gestaltung der Einrichtung beteiligt werden.

- Integrative Bildungs- und Erziehungsarbeit
Kinder mit Behinderung und solche, die von einer Behinderung bedroht sind, sollen in Kindertageseirichtungen nach Möglichkeit gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut und gefördert weden, um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

- Zusammenarbeit der Kindertageseinrichtung mit den Eltern
Eltern und pädagogisches Personal arbeiten partnerschaftlich bei der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder zusammen.

- Vernetzung von Kindertageseinrichtungen;
   Zusammenarbeit mit der Grundschule

* Kindertageseinrichtungen haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit jenen Einrichtungen, Diensten und Ämtern zusammenzuarbeiten, deren Tätigkeit in einem sachlichen Zusammenhang mit den Aufgaben der Tageseinrichtung steht.

* Kindertageseinrichtungen mit Kindern ab Vollendung des dritten Lebensjahres haben im Rahmen ihres eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrags mit der Grund- und Förderschule zusammenzuarbeiten. Sie haben die Aufgabe, Kinder, deren Einschulung ansteht, auf diesen Übergang vorzubereiten und zu begleiten. Die pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen und die Lehrkräfte an den Schulen sollen sich regelmäßig über ihre pädagogische Arbeit informieren und die pädagogischen Konzepte aufeinander abstimmen.

Bildungs- und Erziehungsziele

Basiskompetenzen
Zur Bildung der gesamten Persönlichkeit der Kinder unterstützt und fördert das pädagogische Personal auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes folgende Basiskompetenzen:

* Die Entwicklung von freiheitlich-demokratischen, religiösen, sittlichen und sozialen Werthaltungen,

* den Erwerb von personalen, motivationalen, kognitiven, physischen und sozialen Kompetenzen,

* das Lernen des Lernens,

* die Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme sowie zur aktiven Beteilungung an Entscheidungen,

* die Entwicklung von Widerstandsfähigkeit,

* die musischen Kräfte sowie

* die Kreativität.

BEP

Die Bildungsarbeit konkretisiert sich in unterschiedlichen Bereichen:
(Bayerischer Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Tageseinrichtungen bis zur Einschulung)

* Ethnische und religiöse Bildung
* Sprachliche Bildung und Förderung
* Mathematische Bildung
* Naturwissenschaftliche und technische Bildung
* Umweltbildung und -erziehung
* Medienbildung und -erziehung
* Ästhetische, bildnerische und kulturelle Bildung und Erziehung
* Musikalische Bildung und Erziehung
* Bewegungserziehung und -förderung, Sport
* Gesundheitliche Bildung und Erziehung

Erziehungspartnerschaft

Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Kindertageseinrichtungen
Erziehungspartnerschaft als gemeinsame Entwicklungsaufgabe von Eltern und Kindertageseinrichtungen ist ein zentraler Punkt des BayKiBiG und BayBEP.
Kindertageseinrichtungen sind verpflichtet, mit Eltern zusammenzuarbeiten und diese an Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten zu beteiligen (§ 22 Abs. 3 SGB VIII, BEP S. 279). Als ein wesentliches Instrument dieser Bildungs- und Erziehungspartnerschaft (BEP S. 278 ff) konzipiert die kindbezogene Förderung die regelmäßige Elternbefragung als Mindeststandart der Qualitätssicherung. Diese Befragung liefert eine systematische Informationsgrundlage für die Kommunikation zwischen Eltern, pädagogischem Team, und Träger.
Mit dem Bay KiBiG hat der Bayerische Gesetzgeber die Grundlage für vielfältige Kooperationsmöglichkeiten geschaffen, die nun von allen Kindertageseinrichtungen genutzt werden können.

Partizipation

"Kinder haben ein Recht, an allen sie betreffenden Entscheidungen entsprechend ihrem Entwicklungsstand beteiligt zu werden... Beteiligung heißt, Kinder als Betroffene in Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen und ihnen ernsthaft Einflussnahme zuzugestehen (vgl. BEP S. 86).

Qualitätsanforderungen

Kindertagesangebote müssen sich immer neuen Qualitätsanforderungen stellen. Der strukturelle (Öffnungszeiten, Personalschlüssel, Gruppengröße u. ä.) und der inhaltlichen prozessuale Aspekt von Qualität ist zu berücksichtigen (Einbeziehung der Erfahrungswelt des Kindes mit seiner sozialen und räumlichen, Materiellen Umwelt). Kindertagesangebote erfordern innovative Konzeptionen sowohl in der Organsisation (Öffnungszeiten und -tage), im pädagogischen Angebot als auch in der Finanzierung (Sozialsponsoring).

Schulvorbereitende Maßnahmen

Die Kooperation mit Frühförderung, schulvorbereitenden Einrichtungen sowie den Sondertagesstätten der Förderschulen ist hier in besonderer Weise gefragt.

Frühförderung

Behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder bedürfen einer besonderen Förderung und sollen nach Möglichkeit in Kinderatgeseinrichtungen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut und gefördert werden, um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Zusammenarbeit mit behidertengerechten Einrichtungen und sonderpädagogischen Hilfen durch speziell geschulte Fachkräfte ist notwendige Voraussetzung für ein gutes Gelingen.

Offene Hilfen

Die Offenen Hilfen entlasten Familien und bieten Hilfe bei Verhinderung der Pflegeperson durch Vermittlung von qualifiziertem Betreuungspersonal an.