Gesetzlicher Jugendschutz

Gesetzl. Grundlagen

Zentrale Bestandteile des gesetzlichen Jugendschutzes sind das Jugendschutzgesetz (JuSchG) sowie der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder (JMStV). Darüber hinaus beihaltet der Arbeitsbereich auch Aufgaben nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und dem Strafgesetzbuch (StGB).

Zielgruppen

Zielgruppen der gesetzlichen Jugendschutzarbeit sind vor allem Gewerbetreibende, Vereine und Verbände sowie Kinder, Jugendliche und deren Eltern:

  • Beratung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
  • Beratung von Eltern und anderen Erziehungsberechtigten
  • Beratung von Trägern der freien Jugendhilfe
  • Beratung von Gewerbetreibenden
  • Gemeinsame Jugendschutzkontrollen mit der Polizeiinspektion Schweinfurt-Stadt
  • Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Jugendschutzkalender)
  • Stellungnahmen zu Veranstaltungen, die den Jugendschutz betreffen
  • Stellungnahmen bei Verstößen gegen Bestimmungen des Jugendschutzes

Umfang

Der gesetzliche Jugendschutz betrifft alle hoheitlichen und damit verbundenen aufklärenden Maßnahmen, um die Einhaltung der speziellen Jugendschutzgesetze und -vorschriften sicherzustellen. Die Zielrichtung ist kontrollierend. Er ist der Sekundärprävention zuzuordnen.

Handlungsbedarf

Die Weiterentwicklung des gesamten Handlungsfeldes unter präventiven Gesichtspunkten ist von großer Bedeutung. Vor allem die Forcierung von Informationsveranstaltungen erscheint eine sinnvolle Ergänzung zu den mehr kontrollierenden Aufgaben der Ordnungsbehörden zu sein. Dabei ist die Vernetzung aller im gesetzlichen Jugendschutz arbeitenden Stellen von besonderer Wichtigkeit.