Struktureller Jugendschutz

Zielsetzung

Struktureller Jugendschutz hat hier eine Anwaltsfunktion inne, um Interessen von Kindern und Jugendlichen wahrzunehmen. Der Einsatz für eine kindgerechtere Verkehrsplanung und für kinderfreundlichere Wohngebäude seien hier genannt. Die Zielsetzungen des strukturellen Jugendschutzes sind sehr komplex. Erfolgreich kann er nur bei Vernetzung aller möglichen Kooperationspartner im Bereich des öffentlichen Lebens arbeiten.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Begründung für die Notwendigkeit des strukturellen Jugendschutzes findet sich in:

  • Art. 2 Grundgesetz
  • Art. 3 Grundgesetz
  • Art. 141 Bayerische Verfassung
  • § 1 SGB VIII

Methoden und Inhalte

Kinderparlamente, Jugendforen, Stadtteilkonferenzen/-versammlungen für Kinder und Jugendliche sowie die frühzeitige und ausreichende Beteiligung von Jugendhilfeträgern an Planungsprozessen der Kommune sind entscheidende und unverzichtbare Methoden und Inhalte des strukturellen Jugendschutzes.

Problemfelder

Dritte und jüngste Säule des Jugendschutzes ist der strukturelle Kinder- und Jugendschutz. Er versucht, gesellschaftlichen Strukturen und Entwicklungen entgegenzuwirken, die Gefahren für Kinder und Jugendliche auslösen können. Er greift damit die Forderung des § 1 SGB VIII auf, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen und positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen (vgl. § 1 Abs.3 Nr.3ff SGB VIII).  Das sind beispielsweise Wohnstrukturen in Ballungsgebieten, die oft keine Rücksicht auf Bedürfnisse von Kinder und Jugendlichen nehmen, Verkehrsstrukturen, die von Kindern oft als lebensbedrohlich erlebt werden. Aber auch die von Kinder und Jugendlichen als bedrohlich erlebte Umweltbelastung gehört dazu.